Der im Notdienst diensthabende Zahnarzt muss für Sie erreichbar sein. Die Anwesenheit in der Praxis ist nur von 10:00 Uhr – 11:00 Uhr und von 18:00 Uhr – 19:00 Uhr vorgeschrieben. Daher ist es empfehlenswert sich auch beim Notdienst telefonisch anzumelden.