Vor jeder Kieferorthopädischen Behandlung muss eine umfassende allgemeine und zahnärztliche Diagnostik erfolgen. Es folgen klinische Untersuchungen wie eine Funktionsanalyse, die Modellanalyse sowie eine Röntgenuntersuchung mit Hilfe unseres Fernröntgen.
Eine Behandlung gilt als erforderlich, wenn es durch Fehlstellungen der Zähne oder Kiefer zur Beeinträchtigung von Sprechen, Beißen und Kauen kommt. Der Kieferorthopäde beurteilt dies anhand so genannter Indikationsgruppen.
In der Phase des Milchzahndurchbruches, welcher sich ungefähr vom 6.-30. Lebensmonat erstreckt, ist darauf zu achten, dass sich keine größeren Fehlstellungen ergeben und die Kinder normal abreisen und kauen können.
Beginnt der erste Zahnwechsel, muss überprüft werden, ob ausreichend Lücken für die bleibenden Zähne vorhanden sind.
In der ersten Phase des Wechselgebisses (6.-9. Lebensjahr) und der zweiten Phase des Wechselgebisses (10.-12. Lebensjahr) können Frühbehandlungen bei verschiedenen Zahnfehlstellungen indiziert sein.
Die häufigste kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich vom 11. bis zum 18. Lebensjahr. Während dieser Phase wird auch entschieden ob die Weisheitszähne entfernt werden müssen.
Die kieferorthopädische Therapie kann mit herausnehmbaren, festsitzenden Apparaturen erfolgen oder gar mit unsichtbaren Schienen.
Selbst im Erwachsenenalter kann noch eine kieferorthopädische Therapie indiziert sein.
Dies kann nahezu unsichtbar mit Hilfe von so genannten Aligner Schienen erfolgen.
Wir bei Zahnarzt Tobias, arbeiten eng mit Kieferorthopäden zusammen, um Ihnen diese Art von Therapie bieten zu können.